Vorstand im Sinne des § 26 sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassierer. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.