Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schriftführer/in und der/die Kassierer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n und den/die Kassierer/in gemeinsam. Bei Verhinderung eines/einer von Ihnen ist der/die andere zusammen mit dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung zusammen mit dem/der Schriftführer/in zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.