Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und weiteren zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
Es können besondere Vertreter gem. § 30 BGB (Landesgeschäftsführer) bestellt werden mit der Befugnis, im Zusammenhang mit der der Landesgeschäftsführung übertragenen Gesamtleitung der auftretenden Geschäfte, die laufende Administration und die operative Leitung von nicht ehrenamtlich oder freiwillig betriebenen Geschäftsbetrieben ausführen - nach Maßgabe des § 14 der Satzung -.