Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Platzwart und der Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein im Verhinderungsfall der Vorsitzenden durch den Rechnungsführer und den Platzwart gemeinsam.