Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam oder einen von ihnen zusammen mit dem Schatzmeister. Ausgaben, die nicht der Aufrechterhaltung des Spiel- und Geschäftsbetriebs dienen, bedürfen bis zu € 10.000,00 der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstands, über € 10.000,00 der Zustimmung der Mitgliederversammlung.