| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die 1. Vorsitzende, die 2. Vorsitzende, die 1. Kassiererin und die 1. Schriftführerin. Der Verein wird gerichtilich und außergerichtlich vertreten durch je zwei von ihnen. |