Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesvorsitzenden, den zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden und dem Landesschatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich Vertreten durch den Landesvorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Falle der Verhinderung des Landesvorsitzenden ist ein stellvertretender Landesvorsitzender gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Verhinderung ist nicht nachzuweisen.