Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam vertreten. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.