| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Anschaffungen für den Verein von über 150 DM bedürfen der Genehmigung einer Mitgliederversammlung. |