| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Obermeister (Vorsitzender), dem Untermeister (stellvertretender Vorsitzender) und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. |