Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den 1. Kassierer oder 1. Schriftführer. Ist der 1. Vorsitzende verhindert, so vertritt ihn der 1. Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.