Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht nunmehr aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Rechnungsführer und dem 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen von ihnen zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied.