Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. Vorsitzende/n allein und durch den/die 2. Vorsitzende/n gemeinsam mit dem Kassenwart/der Kassenwartin.