Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in und dem/der Schriftführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder den 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.