Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. oder 2. Vorsitzenden, bei deren Verhinderung, die nicht nachzuweisen ist, durch den Schriftführer.