| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden allein. Im Verhinderungsfall, der nicht nachgewiesen zu werden braucht, wird er durch den 2. Vorsitzende allein vertreten. |