| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schriftführer oder dem Kassenführer. |