Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern:
- dem ersten Vorsitzenden
- dem zweiten Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftführern
- dem Ausbildungswart
- dem Platzwart
Der erste Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Falle seiner Verhinderung wird er durch den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstands vertreten. Der Fall der Verhinderung muss nicht nachgewiesen werden.