Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den Schatzmeister, die gesamtvertretungsberechtigt sind und die durch den zweiten Vorsitzenden und das geschäftsführende Vorstandsmitglied vertreten werden.