Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Technischen Leiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und dem 1. Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder einer von ihnen gemeinsam mit dem 2. Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister oder dem Technischen Leiter vertreten.