Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichlich und außergerichtlich vertreten durch die 1. Vorsitzende und im Verhinderungsfall durch die 2. Vorsitzende. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.