Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und dem/der Vertreter/in der Sektionsjugend. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften über einem Vermögenswert von mehr als 5.000,00 € vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.