Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem Finanzverwalter, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer vertretungsberechtigt. Verhinderungsgründe brauchen nicht nachgewiesen zu werden.