Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 4 Mitgliedern: I. Vorsitzender, II. Vorsitzender, Schriftführer und Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und dem Schriftführer. Sie werden durch einen stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzwart vertreten.