Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schatzmeister, dem 1. Schriftführer und dem 1. Sportleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder zu denen der 1. Vorsitzende oder im Verhinderungsfall, der nicht nachgewiesen zu werden braucht, der 2. Vorsitzende gehören muss.