Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vorsitzende Verwaltung und dem Vorsitzenden Finanzen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich verteten durch den Präsidenten und den Vorsitzenden Verwaltung gemeinsam oder durch einen von ihnen gemeinsam mit dem Vorsitzenden Finanzen.