Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassierer(in) und der/dem Schriftführer(in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende(n) und die/den Kassierer(in) gemeinsam vertreten. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammnen mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung zusammen mit der/dem Schriftführer(in) zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.