Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schatzmeister gemeinsam. Im Verhinderungsfall, der nicht nachzuweisen ist, wird der Vorsitzende durch den stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeister durch den Schriftführer vertreten.