Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Rechnungsführer und dem 2. Rechnungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertretenden durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch einen der Vorsitzenden mit einem der Rechnungsprüfer gemeinsam.