Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schritführer/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam vertreten. Bei Verhinderung einer dieser Personen ist die andere zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer vertretungsberechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.