Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden/der 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden/der 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer/der Geschäftsführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied.