Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Finanzen/Recht, dem Vizepräsidenten Leistungssport, dem Vizepräsidenten Medien/Marketing und dem Vizepräsidenten Breitensport/Schule/Lehre.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten allein oder jeweils zwei Vizepräsidenten gemeinsam.