Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Vein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftsvolumen von über € 3.000,00 sind für den Verein nur verbindlich, wenn alle Mitglieder des Vorstands im Sinne des § 26 BGB zustimmen.