Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer. Bei Verhinderung eines von ihnen, vertritt der andere zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.