Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter entweder der 1. Vorsitzende oder einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Für Ausgaben über DM 3.000 ist die Zustimmung des Beirats erforderlich.