| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind mindestens vier Vorstandsmitglieder, und zwar der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassenwart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Geldausgaben und das Eingehen von Verbindlichkeiten über 511,29 Euro hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung der ordentlichen Mitgliederversammlung. |