Der Vorstand im Sinne des § 26 besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden, dem/der Schriftführer(in) und dem/der Rechnungsführer(in). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter des Vorsitzenden allein oder durch die anderen Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.