Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Leiter der Schwimmabteilung, dem Leiter der Tennisabteilung, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Leiter der Geschäftsstelle.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied allein.