Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Meister vom Stuhl, dem 1. und 2. zugeordneten M. v. St., dem 1. und 2. Aufseher, dem Schatzmeister und dem Sekretär. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder.