Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, dem Stellvertretenden Bundesvorsitzenden, dem Bundesgeschäftsführer, dem Bundesschatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Bundesvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.