Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den 2. Vorsitzenden. Ist dieser verhindert, vertritt der Kassenwart. Ist auch dieser verhindert, vertritt der Schriftführer. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.
Der geschäftsführende Vorstand hat das Recht, Rechtsgeschäfte für den Verein bis zu einem Wert von 3.500,00 Euro ohne Genehmigung der Mitgliederversammlung vorzunehmen. Rechtsgeschäfte über 500,00 Euro bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern.