Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (gleichzeitig Schriftführer) und dem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Rechnungsführer gemeinsam. Im Fall der Verhinderung eines der beiden, tritt an dessen Stelle der 2. Vorsitzende.
Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.
Der Vorstand kann nur über Vereinsvermögen bis zu einem Betrag von 100,00 Euro verfügen.