| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter und der 2. Stellvertreter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |