Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Rechnungsführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.