Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenverwalter und dem stellvertretenden Kassenverwalter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen Vorsitzenden und den Kassenverwalter oder dessen Stellvertreter. Die Austragung von Zivilprozessen, die Annahme von Erbschaften und Vermächtnissen, sowie die Ausgabe von mehr als 1000,-- DM für den gleichen Zweck bedürfen der Zustimmung der Gemeindeversammlung.