| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |