Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/in, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Vorsitzende/n und den/die Kassierer/in gemeinsam vertreten oder bei Verhinderung eines von ihnen, durch den anderen mit der/die stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung zusammen mit dem/der Schriftführer/in vertretungsberechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.