Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, zwei 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, zwei Sportwarten und dem Jugendwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam mit der Maßgabe, dass der 1. Vorsitzende oder einer der 2. Vorsitzenden oder der Schatzmeister beteiligt ist.