Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Geschäftsführer oder dem Schatzmeister.