Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Mit dem Aufgabenkreis der hauptamtlichen Verwaltung der Vereinsangelegenheiten. In diesem Aufgabenkreis zur Vertretung des Vereins gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums befugt.